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Überblick

Bereits der Name der Organisation lässt erkennen, dass der Sozialverband Deutschland zu den ältesten sozialpolitischen Verbänden in Deutschland zählt, der auf ein jahrzehntelanges Wirken für seine Mitglieder zurückblicken kann.

Wie alles anfing

Schon im Jahre 1917, als der Sozialverband Deutschland zunächst als Bund der Kriegsteilnehmer und Kriegsbeschädigten in Berlin gegründet wurde, verstand er sich als ein demokratischer und fortschrittlich-sozialer Interessenverband. Die Gründung eines Kriegsopferverbandes war die Reaktion darauf, dass erstmals in einem Krieg die Kriegsbeschädigung mit ihren negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen zum millionenfachen Massenschicksal wurde.

Nach 5 Jahren hatten sich 830.000 Mitglieder im Verband organisiert, die nicht nur für eine umfassende Versorgung der Opfer des 1. Weltkrieges, sondern insgesamt für den Aufbau einer sozialen und solidarischen Gesetzgebung eintraten und eine Politik für den Frieden forderten. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten war ein Eigenleben des Verbandes nicht mehr möglich. Um der vollständigen Überführung in eine NS-Organisation zuvorzukommen, löste sich der Verband im April 1933 auf.

Viele Reichsbund-Funktionäre waren bereits der Verfolgung ausgesetzt.


Wiederaufbau nach dem Krieg

Erst im November 1946, nachdem die Vorbehalte der Besatzungsmächte gegen Kriegsopferorganisationen ausgeräumt waren, wurde der Sozialverband Reichsbund in Hamburg neu ins Leben gerufen, und die sozialpolitische Arbeit konnte wieder aufgenommen werden. Aus erfolgreicher Tradition und aus Gründen der Identifikation wurde der Name Reichsbund beibehalten.

Im Jahre 1964 wurde die Bundesgeschäftsstelle von Hamburg nach Bonn verlegt. Ein Verbindungsbüro war schon 1949 eröffnet worden. Bereits zu Beginn des Jahres 1990, noch vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten, wurde im Gebiet der fünf neuen Bundesländer der Wiederaufbau des Sozialverbandes Reichsbund eingeleitet, der nach Kriegsende in der ehemaligen DDR nicht zugelassen war.

Von den heute insgesamt 500.000 Mitgliedern sind in den fünf ostdeutschen Landesverbänden schon ca. 50.000 Mitglieder organisiert.

Der Bundesvorstand ist seit 1993 auch in der Hauptstadt Berlin mit einem Verbindungsbüro vertreten.

Der Verband hat zum 01.07.2000 seinen Sitz nach Berlin verlegt.
Geschichtliche Daten im Überblick, Stationen erfolgreichen Wirkens des SoVD
23.05.1917   Gründung des Reichsbundes.
1918   Durchsetzung der Mitarbeit des Reichsbundes im Reichsausschuss für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebenenfürsorge.
1918   Mitwirkung bei den Gesetzgebungsvorarbeiten für ein Reichsversicherungsgesetz, welches am 12.Mai 1920 verabschiedet wird.
15.01.1919   Frauen können Mitglied im Reichsbund werden.
1919-1923   Mitwirkung bei der Schaffung des Gesetzes über die ~Beschäftigung Schwerbeschädigter in der Fassung vom 12. Januar 1923 (Durchsetzung des Kündigungverbotes für Schwerbeschädigte).
04.09.1924   Gründung der späteren Reichsbund-Wohnungsbaugesellschaft.
1920-1929   Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Reichsversorgungsgesetzes.
29.04.1933   Auflösung des Reichsbundes.
29.11.1946   Wiedergründung des Reichsbundes.
26.08.1949   Wiedergründung der Wohnungsbaugesellschaft.
1949-1950   Der Sozialverband Reichsbund legt dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges vor. Am 1. Oktober 1950 tritt das Bundesversorgungsgesetz in Kraft.
1950-1957   Die Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund nach Angleichung der Renten aus der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge werden in wesentlichen Teilen mit dem Rentenversicherungsneuregelungsgesetz vom 1. Januar 1957 erfüllt.
1950-1969   Der Sozialverband Reichsbund erreicht in sechs Novellen und drei Neuordnungsgesetzen zum Bundesversorgungsgesetz Leistungsverbesserungen für Kriegsopfer.
1953   Der Sozialverband Reichsbund wirkt bei der Durchsetzung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 16. Juni 1953 mit und erreicht die Einführung einer Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz.
1960-1979   Aufbau der sechs Reichsbund-Erholungsheime.
1962   Der Sozialverband Reichsbund erreicht die Abkehr von der diskriminierenden Armenfürsorge und die Zusammenfassung des zersplitterten öffentlichen Fürsorgerechts durch die Schaffung des Bundessozialhilfegesetzes vorn 1. Juni 1962.
1964-1965   Der Sozialverband Reichsbund erreicht die Beseitigung von unbilligen Härten in der Rentenversicherung durch die so genannte Härtenovelle vom 2. April 1965.
04.01.1964   Verlegung der Bundesgeschäftsstelle nach Bonn.
01.01.1969   Aufbau der Reichsbund-Jugendarbeit.
1970   Ein entscheidender Durchbruch in der Kriegsopferversorgung wird mit der Dynamisierung der Versorgungsleistungen durch das 1. Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung vom 26.01.1970 vollzogen. Auf Initiative des Sozialverbandes Reichsbund werden die Rehabilitationsleistungen im Rehabilitationsangleichungsgesetz vom 07.08.1974 koordiniert.
1970-1980   Mitwirkung in der Sachverständigenkommission für ein Sozialgesetzbuch, das die Aufgabe hatte, die Leistungsvoraussetzungen und Leistungen des zersplitterten Sozialrechts zu harmonisieren.
1974   Einen seiner größten Erfolge erreicht der Sozialverband Reichsbund mit dem am 25 Januar 1974 verabschiedeten Schwerbehindertengesetz in dessen Schutz alle Behinderten unabhängig von der Ursache der Behinderung einbezogen werden (Verwirklichung des Finalitätspritizips).
1975   Der Forderung des Sozialverbandes Reichsbund nach Einbeziehung der in Werkstätten und Heimen beschäftigten Behinderten wird durch das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vom 7.Mai 1975 Rechnung getragen.
1978   Auf Initiative des Sozialverbandes Reichsbund wird eine flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte eingeführt, nach der dieser Personenkreis bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres Altersruhegeld beziehen kann.
01.09.1978   Inbetriebnahme des Berufsbildungswerkes Bremen.
17.12.1982   Eröffnung des Hotels Mondial.
30.05.1983   Eröffnung der Behindertenwerkstatt in Witten.
1982   Der Sozialverband Reichsbund kämpft gegen den Sozialabbau im Rahmen der Haushaltsgesetze der Strukturgesetze in der Krankenversicherung und Rentenversicherung und kann in Teilbereichen weitergehende Leistungsverschlechterungen verhindern.
1987   Der Sozialverband Reichsbund erreicht die stufenweise Anerkennung von Kindererziehungszeiten auch für die vor 1921 geborenen Mütter durch das Kindererziehungsleistungsgesetz vom 1 Oktober 1987.
1989   Der Sozialverband Reichsbund erreicht strukturelle Verbesserungen für die Kriegsopfer durch das KOV.
seit 1990   Wiederaufbau des Reichsbundes in den neuen Bundesländern.
09.09.1991   Inbetriebnahme des Berufsbildungswerkes Stendal.
1990/1991   Die Übertragung des Bundesversorgungsgesetzes auf die neuen Bundesländer zum 1 Januar 1991 ist maßgeblich auf den Einsatz des Sozialverbandes Reichsbund zurückzuführen.
1991-1992   In gleichlautenden Entschließungen sprechen sich Bundestag und Bundesrat für eine Verbesserung der sozialen Sicherung der Frauen aus; das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Gesetzgeber dem Lebenssachverhalt Kindererziehung künftig in weitergehendem Masse als bisher Rechnung zu tragen. Diese politischen Festlegungen auf eine verbesserte Alterssicherung der Frauen sind nicht zuletzt auf die ständigen Mahnungen des Sozialverbandes Reichsbund und verschiedene Musterprozesse zurückzuführen.
1992   Mit der Erhöhung des Bundeszuschusses und der erweiterten Anrechnung von Kindererziehungszeiten durch das Rentenreformgesetz 1992 werden wichtige langjährige Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund durchgesetzt.
01.04.1993   Errichtung eines Verbindungsbüros des Bundesvorstandes in Berlin.
1994   Die Verabschiedung des Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB Xl) ist letztlich auch ein Erfolg der ständigen Bemühungen des Sozialverbandes Reichsbund zur Verbesserung der sozialen Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit. Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in das Grundgesetz kann als großer Erfolg aller Behindertenverbände und natürlich des Sozialverbandes Reichsbund gelten. Die Forderungen des Sozialverbandes Reichsbund für eine barrierefreie und behindertengerechte Bauweise haben in einigen Landesbauordnungen - so z B in Hessen- Eingang gefunden.
08.04.1995   2. Landesverbandstagung in Thüringen.
1997   Unterschriftenaktion des Verbandes "Ihr Recht auf Rente".
1998   Der Verband legt der Regierung Eckpunkte zur Umsetzung des Gleichbehandlungs und Benachteiligungsverbotes zugunsten behinderter Menschen vor.
Aktionsprogramm Rehabilitation 2000. Forderung für ein Gleichstellungsgesetz in Deutschland.
06.-08.10.1999   14. Bundesverbandstagung in Celle, Beschluss der Umbenennung des Verbandes in Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD).
28.10.1999   Protestveranstaltung des Verbandes in Berlin "Hände weg von den Renten".
01.01.1999   Nach dem der Reichsbund Verfassungsklage eingereicht hat erfolgt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Anpassung der Kriegsopferrenten "Ost".
24.05.2000   "10 Jahre Reichsbund in Thüringen".
01.07.2000   Verlegung der Bundesgeschäftsstelle von Bonn nach Berlin.
2001   SoVD setzt sich für die Zukunft sozialer Dienste ein. Aktion gegen "Gewalt in der Pflege".
2002   10 Forderungen für ein Rehabilitationsgesetz für behinderte Frauen.
01.05.2002   Behindertengleichstellungesgesetz in Deutschland, SoVD als Behindertenverband anerkannt.
01.01.2003   Grundsicherung-Ihr gutes Recht-der SoVD informiert.
17.05.2003   Protestaktion am "Brandenburger Tor" in Berlin gegen Pläne der Bundesregierung zur Gesundheitsreform.
27.02.2004   Protestaktion des SoVD in Hannover gegen die Rentenreform 2004.
03.11.2006   Aktion des SoVD gegen "Gewalt in der Pflege".
26.01.2007   Erwerbstätigenversicherung statt Rente mit 67, gemeinsames Konzept von SoVD, DGB und Volkssolidarität für eine Erwerbstätigenversicherung.
11.05.2007   SoVD legt Positionspapier zur Reform der Pflege vor.
23.05.2007   90 Jahre SoVD, 90 Jahre für Demokratie und soziale Gerechtigkeit.
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